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VGH München: Pflicht zur Anhörung vor Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots, Unbeachtlichkeit einer unterbliebenen Anhörung, Abschiebungsandrohung (einschließlich der Frist zur freiwilligen Ausreise) als Maßnahmen i.S.v. Art. 28 Abs. 2 Nr. 5 BayVwVfG, Relevanz einer nachträglich gebildeten Gesamtstrafe (§ 55 StGB) für eine Ausweisung, Kein Anspruch auf spätere Terminierung zur mündlichen Verhandlung, Ausweisung, Anhörungsfehler, Generalprävention, Titelerteilungssperre, Verfahrensmangel
Entscheidung vom 13.08.2026 – 10 ZB 26.1300